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Kipping setzt sich juristisch gegen "Spiegel" durch

Archivmeldung vom 18.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Katja Kipping
Katja Kipping

Foto: indeedous
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der Linkspartei Katja Kipping hat im Streit mit dem Magazin "Spiegel" um das so genannte No-go-Papier einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Wie die Tageszeitung "neues deutschland" berichtet, verpflichtete das Hamburger Landgericht den "Spiegel" in einer einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung Kippings. Darin erklärt die LINKE-Chefin, ein offenbar in der Parteizentrale entstandenes und von dem Magazin zitiertes Personalpapier habe sie nicht in Auftrag gegeben und vor der "Spiegel"-Veröffentlichung auch nicht gekannt. "Die aus dem Konzept mitgeteilten Passagen entsprechen auch nicht meiner Auffassung", heißt es in der Gegendarstellung. Zuvor hatte das Hamburger Landgericht dem "Spiegel" bereits die Wiederholung derartiger Behauptungen untersagt.

In dem umstrittenen Konzept, über das der "Spiegel" Anfang Juni berichtet hatte, waren LINKE-Politiker als »personelle No-Gos« bezeichnet worden. Mit Bezug auf möglicherweise nicht wiedergewählte Abgeordnete war davon die Rede, dass die Bundestagsfraktion nicht zur "Reste-Rampe der Abgewählten oder Rausgeschmissenen" werden dürfe. Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak hatte daraufhin ihren Rückzug vom Posten der stellvertretenden parlamentarischen Geschäftsführerin der Linksfraktion erklärt und von einem »Bruch mit der innerparteilichen Kultur« gesprochen. Kipping hatte stets bestritten, etwas mit dem Papier zu tun zu haben. Die Urheberschaft des Konzepts konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. nd

Quelle: neues deutschland (ots)

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