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Gysi, Kipping: CDU/CSU und FDP betrügen Hartz IV-Betroffene um mindestens 28 Euro

Archivmeldung vom 25.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Katja Kipping / Bild: katja-kipping.de
Katja Kipping / Bild: katja-kipping.de

"CDU/CSU und FDP betrügen die Betroffenen von Hartz IV allein mit den beiden offensichtlichsten Tricksereien um 28 Euro. Das ist die ganze unsoziale Wahrheit von Schwarz-Gelb", erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi zur von der LINKEN angeforderten Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Statistische Bundesamt, die den minimalsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt.

Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt. "Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen, Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten." Das Statistische Bundesamt hatte im Ergebnis der Neuberechnung auf Basis der untersten 20 Prozent der Haushalte und unter Herausrechnung der so genannt verdeckt Armen aus der Referenzgruppe einen Regelsatz von 389,71 Euro festgestellt. Unter Berücksichtigung der von der Koalition vorgesehenen Inflationsanpassung von 0,55 Prozent ergibt sich ein Regelsatz von 391,85, gerundet 392 Euro.

Gregor Gysi: "Damit ist zugleich völlig klar, dass dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig ist. Die Abgeordneten des Bundestages, der Bundesrat und der Bundespräsident müssen sich darüber im Klaren sein, dass das von der Koalition vorgelegte Gesetz dem Grundgesetz widerspricht. Sollte es in dieser Form dennoch Gesetzeskraft erlangen, ist eine sofortige Klage in Karlsruhe unumgänglich."

Katja Kipping: "Wir werden Ihnen am Montag die Ergebnisse weiterer Korrekturberechnungen und damit einen Regelsatz vorstellen, der in jeder Hinsicht Geist und Buchstaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht, damit deutlich auch über 392 Euro liegt und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert."

Quelle: DIE LINKE

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