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CDU-Präsidium plant Parteiausschlussverfahren für Maaßen

Archivmeldung vom 30.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein CDU Wahlplakat von 1991 (Symbolbild)
Ein CDU Wahlplakat von 1991 (Symbolbild)

Bild: Konrad-Adenauer-Stiftung

Das CDU-Präsidium bereitet nach eigenen Angaben ein Parteiausschlussverfahren für den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU) vor - und hat ihm eine Frist bis kommenden Sonntag gesetzt. In einem am Montag einstimmig verabschiedeten Beschlusstext heißt es: "Immer wieder gebraucht er die Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen."

Maaßen sei offenkundig nicht am Wohl der CDU gelegen. "Für seine Äußerungen und das damit zum Ausdruck gebrachte Gedankengut ist in unserer Partei kein Platz." Das Präsidium der CDU sei einstimmig der Auffassung, dass Maaßen die Partei zu verlassen habe. CDU-Generalsekretär Mario Czaja habe ihn bereits aufgefordert, aus der Partei auszutreten. "Das Präsidium der CDU Deutschlands bekräftigt und unterstützt diese Aufforderung und setzt ihm dazu eine Frist bis Sonntag, den 5. Februar 2023, 12:00 Uhr", heißt es in dem Beschluss.

Für den Fall, dass Maaßen die Partei nicht freiwillig verlässt, hat das Präsidium beim Bundesvorstand beantragt, gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten und ihm mit sofortiger Wirkung die Mitgliedsrechte zu entziehen. Im Vorfeld der Sitzung des Bundesvorstandes soll Maaßen aber noch einmal Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme erhalten. In Bezug auf die "Werte-Union" beschloss das CDU-Präsidium am Montag: "Wer Mitglied der CDU ist, kann nach unserem Verständnis nicht gleichzeitig Mitglied in der sogenannten `Werte Union` sein." Spätestens seit der Wahl von Maaßen müsse sich jedes ihrer Mitglieder die Frage stellen, wo seine politische Heimat sei. Einen förmlichen Unvereinbarkeitsbeschluss, wie vereinzelt aus der CDU gefordert, wollte das CDU-Präsidium aber offenbar noch nicht vorbereiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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