Gesetz zur Polizei des Bundestags vorerst gescheitert
SPD, Grüne und Union können sich nicht darauf einigen, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei beim Deutschen Bundestag erstmals in einem eigenen Gesetz zu definieren und auszuweiten. Das berichtet der "Spiegel".
Bislang ist im Grundgesetz verankert, dass die Bundestagspolizei dem
Parlamentspräsidenten unterstellt ist. Das Einsatzgebiet der Polizei mit
rund 200 Beamten wird dort auf die Bundestagsgebäude begrenzt. SPD und
Grüne wollen das mit ihrem 107-seitigen Entwurf ändern.
Der
stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese begründet das juristische
Vorhaben etwa mit der versuchten Stürmung des Reichstagsgebäudes durch
einen teils rechtsextremen Mob im August 2020. Es wäre "angesichts des
Rechtsrucks in unserem Land ein verheerendes Zeichen", wenn sich die
Union gegen die bessere Absicherung des Parlaments stellte.
Bei
der CDU/CSU verweist man indes auf unklare Begrifflichkeiten in dem
Entwurf. Ziel sei "eine sachgerechte, solide und rechtssichere Lösung
und kein politischer Schnellschuss auf den letzten Metern einer
Wahlperiode", sagte der zuständige Berichterstatter Michael Breilmann
(CDU).
Quelle: dts Nachrichtenagentur