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Gesetz zur Polizei des Bundestags vorerst gescheitert

Archivmeldung vom 17.01.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

SPD, Grüne und Union können sich nicht darauf einigen, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei beim Deutschen Bundestag erstmals in einem eigenen Gesetz zu definieren und auszuweiten. Das berichtet der "Spiegel".

Bislang ist im Grundgesetz verankert, dass die Bundestagspolizei dem Parlamentspräsidenten unterstellt ist. Das Einsatzgebiet der Polizei mit rund 200 Beamten wird dort auf die Bundestagsgebäude begrenzt. SPD und Grüne wollen das mit ihrem 107-seitigen Entwurf ändern.

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese begründet das juristische Vorhaben etwa mit der versuchten Stürmung des Reichstagsgebäudes durch einen teils rechtsextremen Mob im August 2020. Es wäre "angesichts des Rechtsrucks in unserem Land ein verheerendes Zeichen", wenn sich die Union gegen die bessere Absicherung des Parlaments stellte.

Bei der CDU/CSU verweist man indes auf unklare Begrifflichkeiten in dem Entwurf. Ziel sei "eine sachgerechte, solide und rechtssichere Lösung und kein politischer Schnellschuss auf den letzten Metern einer Wahlperiode", sagte der zuständige Berichterstatter Michael Breilmann (CDU).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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