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Sachsen will größeren Abstand von Windrädern zu Fernstraßen

Archivmeldung vom 17.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Windkraftanlage aus der Vogelperspektive
Windkraftanlage aus der Vogelperspektive

Foto: Philip May
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Windräder sollen künftig mehr Abstand zu Autobahnen und Fernstraßen einhalten. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, sieht das ein Vorstoß des Freistaates Sachsen zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vor, der jetzt in den Bundesrat eingebracht worden ist. Bisher gilt, dass Windanlagen 40 Meter Abstand von Autobahnen und 20 Meter Abstand von Bundesstraßen halten müssen.

Die CDU/FDP-Regierung des Freistaates will nach dem Gesetzentwurf, der der "Saarbrücker Zeitung" vorliegt, nun festschreiben, dass der Abstand künftig mindestens der Gesamthöhe des Windrades (mit Rotor) entsprechen muss. Das sind häufig 200 Meter. Für alle kleineren Anlagen soll eine Mindest-Untergrenze von 150 Metern gelten. Begründet wird die Maßnahme mit der möglichen Ablenkung von Autofahrern, außerdem mit möglichen Bränden in den Gondeln. Falls die Gefahr des Eisabwurfs nicht technisch ausgeschlossen sei - was bei den meisten Windrädern der Fall ist - soll der Pflichtabstand sogar 400 Meter betragen. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie, Henning Dettmer, sagte der Zeitung, gekoppelt mit den durch Bayern und Sachsen bereits auf den Weg gebrachten pauschalen größeren Abständen zu Bebauungen sei dies ein Schlag gegen die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. "Wer die Flächen für die Windenergie immer weiter beschneidet, gefährdet die Energiewende", so Dettmer.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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