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IW-Institut bringt Zerschlagung von Amazon ins Spiel

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Day 1 Tower des umstrittenen Amazon Konzerns in Seattle
Der Day 1 Tower des umstrittenen Amazon Konzerns in Seattle

Von Adamajreynolds - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=55134604

Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verzerrt die Verlagerung des Einzelhandels auf Online-Plattformen wie Amazon den Wettbewerb auf Kosten kleiner und mittlerer Unternehmen.

Das geht aus einer Studie des Instituts im Auftrag des Mittelstandsverbunds ZGV hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. Hintergrund ist, dass Amazon als Händler auf seinem eigenen Marketplace tätig ist und damit direkt in Wettbewerb zu anderen Händlern tritt. Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Amazon dabei womöglich die Kundendaten der Händler wettbewerbswidrig nutzt, um das eigene Geschäft voranzutreiben. Um dem entgegenzuwirken schlägt das IW mehrere Handlungsoptionen vor – bis hin zu einer Zerschlagung des Konzerns.

Neben der internen Trennung von Amazon-Eigengeschäft und Marketplace-Geschäft bestehe eine weitere Option in der kompletten Trennung durch "Aufspaltung in zwei Unternehmen", heißt es in der Studie. Die IW-Experten geben zugleich zu bedenken, dass diese Vorgehensweise den "größtmöglichen Eingriff" darstelle und daher "mit Vorsicht zu verwenden" sei. "Außerdem müssten die gesetzlichen Grundlagen dafür erst geschaffen werden."

Als Alternative regt das IW an, allen Händlern auf Amazon Marketplace einen Zugang zu Kundendaten zu verschaffen. Amazon könnte demnach verpflichtet werden, "die für einen fairen Wettbewerb zwischen den Händlern und Amazon Retail notwendigen Informationen bereits aufbereitet datenschutzkonform zur Verfügung zu stellen". Der Zugang zum Datensatz selbst bliebe Amazon vorbehalten. Lediglich die daraus generierten Informationen zu Preisen, Nachfrage, abgeschlossenen Transaktionen und anderen für die Händler relevanten Indikatoren würden durch Amazon weitergegeben. Möglich wäre aus IW-Sicht auch, Amazon zum sogenannten Data Sharing zu verpflichten. Der Konzern müsste dann den Händlern im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten Zugang zu seinem gesamten Datensatz gewähren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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