Zeitung: Familienministerium will Babyklappen nicht mehr beschränken
Archivmeldung vom 05.02.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesfamilienministerium plant nicht mehr, die umstrittenen Babyklappen und anonymen Geburten gesetzlich zu regulieren und mittelfristig durch eine vertrauliche Geburt zu ersetzen. Das geht aus einer Tischvorlage hervor, die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Koalitionsgespräch über das Thema am 31. Januar erstellt hatte und aus dem die "Welt" zitiert.
Demnach wurde bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs zur vertraulichen Geburt mit den anderen Bundesministerien, den Ländern und den betroffenen Verbänden aus dem Entwurf alles gestrichen, was Babyklappen infrage stellt. Vielmehr sollen die anonymen Angebote unberührt weiter laufen, wenn das Gesetz über die vertrauliche Geburt in Kraft tritt. Laut der Tischvorlage wurde in den Gesetzentwurf "ein Hinweis aufgenommen, dass Babyklappen und Angebote anonymer Geburt nicht durch das Gesetz abgeschafft werden". Wegfallen solle zudem der noch im Entwurf vom 14. Dezember 2012 enthaltene Hinweis, dass es künftig bloß eine "Duldung von Babyklappen" gebe. Jetzt heißt es laut Tischvorlage des Familienministeriums, man habe "den Begriff der `Duldung` gestrichen, um eine Vorfestlegung zum weiteren Umgang mit Babyklappen zu vermeiden".
Mehr noch: Im Dezember stand im Gesetzentwurf, dass "Duldung" nur möglich sei, wenn die Klappen-Betreiber "unverzichtbare Mindestanforderungen einhalten", was vor allem die bislang mangelhafte Kooperation mit Behörden betraf. In der Tischvorlage aber heißt es jetzt, man habe "darauf verzichtet anzukündigen, dass der Bund bundeseinheitliche Mindeststandards für Babyklappen entwickeln wird". Somit fände sich kein Hinweis mehr auf die vom Ministerium vor einem Jahr geäußerte Absicht, man wolle Babyklappen regulieren und, so damals ein Sprecher, "nach und nach entbehrlich machen".
Die neuen Pläne wurden laut Tischvorlage "unter Berücksichtigung der Änderungswünsche der Länder, der Verbände und der Bundesressorts" in den Gesetzentwurf aufgenommen. In dem Text heißt es, mit de m jetzigen Stand des Gesetzentwurfs könne "die angestrebte Befassung des Entwurfs in der Kabinettssitzung am 6.02.2013 erreicht werden".
In Kraft treten könne des Gesetz dann zum 1. Mai 2014.
Quelle: dts Nachrichtenagentur