Emil Sänze MdL: „Mit Flüchtlingsunterbringung überlastete Kommunen werden finanziell bestraft“

Bild "obs/AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg/AfD-Landtagsfraktion BW"
„Da Kreise von ihren Gemeinden eine sogenannte ‚Fehlbelegerabgabe‘ erheben, wenn diese keine Flüchtlinge mehr unterbringen können – 33 Euro/Tag beispielsweise im Enzkreis – machte das dringend eine Anfrage nach dem Ausmaß dieses Treibens und dessen Rechtsgrundlage nötig. Und wir erfahren: Die Landesregierung macht nach spätestens 24 Monaten Vorläufiger Unterbringung oder nach nur 6 Monaten bei Humanitärer Aufnahme einfach die Kommunen für eine aus dem Ruder gelaufene Asylpolitik verantwortlich – die ohne Mitspracherecht das Problem lösen oder berappen müssen.“ Mit diesen Worten kommentiert der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Emil Sänze MdL die Antwort der Staatsregierung auf seine Anfrage zur Fehlbelegerabgabe (Drs. 17/8516). Allein 382 Tsd. Euro waren bei der Stadt Mühlacker aufgelaufen.
Wir erfahren etwas sehr Drastisches, so Sänze. „Zitat Justizministerium: ‚Die kommunale Anschlussunterbringung ist letztlich eine spezialgesetzlich geregelte Form der Obdachlosenunterbringung und kommunal zu finanzieren.‘ Zur Rechtsgrundlage dieser skandalösen Abgabe erfahren wir schlicht nichts, und ebenso wenig zu finanziellen Dimension.
Zitat: ‚Eine Gebührenerhebung im Sinne einer Fehlbelegungsabgabe für Personen, die nicht mehr rechtmäßig untergebracht sind, sieht das Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht vor und wird vom Land auch nicht eingefordert. Dem Land ist bekannt, dass in einigen Kreisen eine solche Abgabe erhoben wird, eine flächendeckende Übersicht liegt dem Land jedoch nicht vor. Es besteht im Übrigen diesbezüglich auch keine Meldepflicht an das Land.‘ Wieder macht sich das Land einen leichten Fuß: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts! Und kein einziger Landrat oder Bürgermeister ist gegen das verletzte Konnexitätsprinzip vor Gericht gezogen, was nicht für Zutrauen in die Gewaltenteilung spricht.“
Quelle: AfD BW