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DGB: Beschäftigte dürfen in Pandemie nicht vom guten Willen der Arbeitgeber abhängig sein

Archivmeldung vom 12.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer, auch wenn die Beschäftigten einer Studie zufolge überwiegend zufrieden sind mit dem Verhalten der Arbeitgeber in der Corona-Pandemie. In solchen Zeiten seien "eindeutige Regelungen notwendig, die nicht vom Goodwill der Arbeitgeber abhängig sind", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Hannack forderte einen Rechtsanspruch auf Freistellung für Beschäftigte, die ihre Kinder während der Kita- und Schulschließungen zu Hause betreuen müssen. Sie müssten einen finanziellen Ausgleich bekommen, wie ihn das erweiterte Kinderkrankentagegeld biete. "Wichtig ist, dass das erweiterte Kinderkrankentagegeld für den gesamten Zeitraum der Pandemie trägt. Die Eltern brauchen so viel Planungssicherheit wie möglich." Hannack reagierte damit auf die Ergebnisse einer Umfrage für die Bertelsmann-Stiftung. Danach sind rund 86 Prozent der Arbeitnehmer zufrieden mit dem Verhalten ihres Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten in der Corona-Krise.

Eltern können in diesem Jahr wegen der Corona-Krise doppelt so viele Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 5. Januar. Jedes Elternteil kann damit pro Kind 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Der Anspruch gilt dieses Jahr nicht nur im Krankheitsfall. Möglicher Grund ist auch, dass Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen sind.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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