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EnBW-Ausschuss: CDU wirft Grünen-Obmann Verstoß gegen Vertraulichkeit vor

Archivmeldung vom 10.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Hans-Ulrich Sckerl, der Grünen-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss, hat nach Auffassung der CDU möglicherweise gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, hat Alexander Throm, der Obmann der CDU im Ausschuss, Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) über den möglichen Verstoß informiert. Wer die Geheimhaltungspflicht verletze, könne sich strafbar machen, sagte Throm der StZ.

Throm beanstandet eine Äußerung Sckerls zu dem Gutachten des Münchner Finanzwissenschaftlers Wolfgang Ballwieser. Ballwieser hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart den Wert der EnBW-Aktien überprüft. Der Grünen-Abgeordnete hatte Anfang Januar in der Stuttgarter Zeitung den Vorwurf zurückgewiesen, Ballwieser habe sich bei seinen Prognosen für die Strompreisentwicklung auf die Marktsituation nach dem Reaktorunfall in Fukushima bezogen.

Vielmehr stütze sich Ballwieser auf eine Studie der Bundesregierung aus dem Jahr 2010. Diese Unterlagen unterliegen nach Einschätzung der CDU der Geheimhaltungspflicht. Sckerl sieht der Prüfung gelassen entgegen. Die Studie der Bundesregierung sei öffentlich zugänglich.

Der Finanzexperte Ballwieser war in seinem Gutachten zu der Erkenntnis gekommen, der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) habe 780 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Aktien bezahlt.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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