SoVD: Hartz IV-Regelsätze - Gesetzentwurf zur Neuregelung ist verfassungsrechtlich angreifbar
Archivmeldung vom 22.11.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Sozialverband Deutschland (SoVD) hat zum schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Festsetzung der Hartz IV-Regelsätze im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag Stellung bezogen. Der Entwurf sei vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils in zahlreichen Punkten angreifbar, heißt es in der SoVD-Stellungnahme.
Insbesondere das Herunterrechnen der Regelsätze mit Hilfe von Tricks, die zahlreichen Verschlechterungen im Leistungsrecht und die vorgesehenen Gutscheinregelungen stehen im Zentrum der Kritik. "Die Bundesregierung muss jetzt rasch handeln, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf würde eine große Chance für eine längst überfällige sozialpolitische Korrektur vergeben und der Weg in erneute Klagewellen vor Sozialgerichten vorprogrammiert", warnte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Die Bundesregierung muss Hartz IV bis Jahresende korrigieren. Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass die bisherige Festsetzung der Hartz IV-Regelsätze sowohl gegen die Menschenwürde als auch das Sozialstaatsprinzip verstößt und der Bundesregierung klare Vorgaben zur Neuregelung gegeben.
Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland