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Nüßlein: Klima schützen - ökologische, soziale und ökonomische Folgen beachten

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Klima-Bewegung nimmt religösen Charakter an, inklussive Ablasshandel (CO2-Steuer) und Verboten die nichts mit Wissenschaft zu tun haben (Symbolbild)
Die Klima-Bewegung nimmt religösen Charakter an, inklussive Ablasshandel (CO2-Steuer) und Verboten die nichts mit Wissenschaft zu tun haben (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Deutsche Bundestag berät morgen in 2. und 3. Lesung über die gesetzlichen Regelungen zum Klimaschutz, auf die sich CDU, CSU und SPD mit dem "Klimapaket" im September geeinigt haben.

Zum Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Georg Nüßlein: "Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beschließt der Deutsche Bundestag einen verlässlichen Rechtsrahmen zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Die Koalition liefert beim Klimaschutz - und berücksichtigt dabei ökologische, soziale und ökonomische Folgen. Denn erfolgreicher Klimaschutz kann nicht isoliert betrachtet werden. Das wird im Bundes-Klimaschutzgesetz auf Druck der CDU/CSU-Fraktion verankert.

Auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz haben wir äußerst zügig beraten. Das neue Zertifikatesystem umfasst fossile Treibhausgasemissionen, die in den Bereichen Verkehr und Gebäude sowie in Industrieanlagen entstehen, die nicht im bereits etablierten EU-Emissionshandel erfasst sind. Wichtige Regelungen der konkreten Umsetzung - zum Beispiel zum Schutz von Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen - sind nun zügig auf dem Verordnungsweg zu erarbeiten. Wir haben dafür gesorgt, dass der Deutsche Bundestag dabei ausreichend Mitsprache erhält.

Das Gesetz stellt klar, dass der Zweck des Emissionshandelssystems die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen ist. Folgerichtig werden Emissionen aus nachwachsenden Rohstoffen von der Zertifikatpflicht freigestellt. Wir haben die klare Erwartung, dass dies künftig auch für regenerative synthetische Kraftstoffe gilt. Denn wenn nicht-fossile Brennstoffe im Vergleich zu fossilen günstiger werden, ist dies der beste marktwirtschaftliche Hebel für deren Erfolg und die damit verbundenen Treibhausgasreduktionen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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