Sachsen-Anhalt: Land will zu hohe Flüchtlingskosten nicht übernehmen
Archivmeldung vom 29.07.2016
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Freigeschaltet durch André OttSachsen-Anhalts Landesregierung will Landkreise sanktionieren, die überdurchschnittlich hohe Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung verursachen.
Kreise, die künftig über dem Landesschnitt liegen, sollen die Mehrkosten nicht erstattet bekommen, sondern selbst tragen, sagte Christian Fischer, Sprecher des Innenministeriums der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.
Dies sei ein "Instrument der Regulierung", so Fischer. Bereits in der Abrechnung im kommenden Jahr soll die Regel greifen. Hintergrund der Neuerung ist, dass mit Blick auf die Flüchtlingskosten 2015 teils erhebliche Unterschiede zwischen den Landkreisen bestanden. Das zeigt eine interne Berechnung des Ministeriums, die der Zeitung vorliegt.
Sie listet die durchschnittlichen Kosten pro Flüchtling im Jahr 2015 für die Kreise und kreisfreien Städte auf. Während der Salzlandkreis mit 7.993,39 Euro pro Flüchtling kalkulierte, lag der Wert im Burgenlandkreis bei 12.205,57 Euro. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kreis lag also eine 4.000-Euro-Spanne. Der Landesschnitt lag bei 10.469 Euro - samt Unterbringung, Betreuung und Krankenkosten.
Dass die Kosten teils stark variieren, liegt laut Landkreistag in erheblichem Maße an der Art der Unterbringung. "Es macht einen Unterschied, ob Sie die Unterbringung mit eigenen Immobilien, quasi mit Bordmitteln, organisieren, oder sich von Privatanbietern ein Dienstleisterpaket schnüren lassen", sagte Michael Struckmeier, Vize-Geschäftsführer des Landkreistages, der Zeitung.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)