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Bundesregierung plant Steuerentlastungen von 42,5 Milliarden Euro

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Die Bundesregierung will Ende Juli eine Reihe steuerpolitischer Entlastungen auf den Weg bringen, durch die Steuerzahler und insbesondere Familien kräftig entlastet werden.

Im Jahr 2021 beträgt das Entlastungsvolumen sieben Milliarden Euro, bis einschließlich 2024 insgesamt 42,5 Milliarden Euro, wie es aus dem Gesetzesentwurf "zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" hervorgeht, über den das "Handelsblatt" berichtet und der am 29. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

So hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 den steuerlichen Grundfreibetrag "entsprechend den voraussichtlichen Vorgaben des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts" und zum Ausgleich der kalten Progression von 9.408 auf 9.697 Euro an. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent ist ab 2021 ab einem Einkommen von 274.613 Euro fällig. In diesem Jahr war der Satz ab einem Verdienst von 270.501 Euro zu zahlen. Darüber hinaus steigt das Kindergeld wie von der Bundesregierung beschlossen zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro pro Kind, nachdem bereits zum 1. Juli 2019 eine Erhöhung um zehn Euro erfolgt war. "Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend", heißt es im Gesetzesentwurf. Statt den Kinderfreibetrag lediglich in Höhe der Vorgaben des Existenzminimumberichts zu erhöhen, "will die Bundesregierung über das verfassungsrechtlich Notwendige hinausgehen und einen Beitrag zur finanziellen Stärkung der Familien leisten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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