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Maas will Sondergesetze für Polizisten durchsetzen

Archivmeldung vom 07.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heiko Maas (2015)
Heiko Maas (2015)

Bild: http://alchetron.com

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zieht Konsequenzen aus der steigenden Zahl von Angriffen auf Polizisten und will einmal wieder das Strafrecht verschärfen. "Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen", sagte Maas den Zeitungen der "Funke-Mediengruppe". Es sei inakzeptabel, dass Polizisten "alltäglich brutal attackiert" werden. Alle Einsatzkräfte riskierten Gesundheit und Leben, um den Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Das eine höhere Strafe keinerlei Schutzwirkung vor möglichen Angriffen gegen Polizisten hat, sah er nicht ein.

"Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient." Ein Gesetzentwurf des Justizministers, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll, sieht einen neuen Straftatbestand vor, der den "tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte" ahnden soll.

Danach werden tätliche Angriffe gegen Polizisten schon bei allgemeinen "Diensthandlungen" bestraft. Gemeint sind damit etwa Streifenfahrten, die Aufnahme eines Unfalls oder die Überwachung einer Radarkontrolle. Bisher konnte der Angriff nur bestraft werden, wenn ein "Bezug zur Vollstreckungshandlung" vorlag, also wenn ein Polizist beispielsweise dabei ist, jemanden festzunehmen.

Durch die Veränderung soll laut Gesetzentwurf nun "das spezifische Unrecht des Angriffs auf das Opfer bei dessen Dienstausübung" zum Ausdruck kommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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