PROVIEH - VgtM begrüßt Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz
Archivmeldung vom 18.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und SPD-Bundesvorsitzender, zeigt ein Herz für Tiere: Wie das Umweltministerium in Mainz mitteilte, wird das Land beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen die Käfighaltung von Legehennen einreichen.
Bereits 1999 hatte das höchste deutsche Gericht die Hennenhaltungsverordnung, die die Käfighaltung der Tiere erlaubte, für nichtig erklärt. Ende 2001 trug die Politik dem Rechnung und verabschiedete eine Hennenhaltungsverordnung, die die Käfighaltung von Hennen zum 1. Januar 2007 verbot. Der Bundesrat unternahm unter Federführung der Ministerpräsidenten Christian Wulff (Niedersachsen; CDU), Jürgen Rüttgers (Nordrhein-Westfalen; CDU) und Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern; SPD) mehrere Versuche, dieses Käfigverbot zu kippen und hatte damit im April 2006 Erfolg. Im August 2006 unterzeichnete Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer eine Legehennenhaltungsverordnung, die auch eine dauerhafte Nutzung des ausgestalteten Käfigs deutscher Norm - von Politik und Agrarindustrie gerne als Kleinvoliere schön geredet - vorsieht. In diesem haben die Hennen nur unwesentlich mehr Platz und können auch andere arttypische Verhaltensweisen nicht ausleben. Genau dies - die Unmöglichkeit, Grundbedürfnisse zu befriedigen - war 1999 die Begründung des Verfassungsgerichts, die Käfighaltung als unzulässig zu bewerten.
Kurt Beck hatte sich im Bundesrat immer gegen die Wiedereinführung des Käfigs durch die Hintertür gestellt. Dass er nun das Bundesverfassungsgericht anruft, ist für Sven Garber, Geschäftsführer von PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., ein logischer Schritt: "Unrecht wird nicht dadurch Recht, dass man dem Käfig einen neuen Namen gibt." Der Geschäftsführer von Deutschlands ältestem Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung begrüßt die Konsequenz, mit der Kurt Beck sich für die Hennen einsetzt. Denn eine Klage sei ja unter Koalitionspartnern nicht üblich. "Der Rechtsbruch von Horst Seehofer war allerdings in der Tat so gravierend, dass man ihn nicht dulden kann", so Sven Garber weiter. Er hofft nun, dass das Bundesverfassungsgericht den neuen Käfig als die Mogelpackung enttarnt, der er ist, und damit sein völlig richtiges Urteil von 1999 bestätigt.
Quelle: Pressemitteilung PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.