Kritik an Plänen der schwarz-gelben Koalition zur Bundestagswahlrechts-Reform
Archivmeldung vom 04.07.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Pläne der Koalition zur Reform des Bundestagswahlrechts sind offenbar nur bedingt geeignet, das zugrunde liegende verfassungsrechtliche Problem zu lösen. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten "Ausarbeitung" der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, wie der "Spiegel" meldet. Darin heißt es über das von Union und FDP präsentierte Modell, dieses könne die "eigentlich angestrebte Wirkung", nämlich die "Beseitigung oder zumindest Entschärfung" der gerügten Anomalie des Wahlrechts, "kaum entfalten". Dabei geht es um das sogenannte negative Stimmgewicht, nach dem sich im komplizierten Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimmen paradoxe Sitzverteilungen ergeben können.
Zwar werde das Auftreten dieses Effekts in seiner bisherigen Form "etwa auf die Hälfte reduziert", so das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten; allerdings würde dieses Modell einen "zweiten, neuartigen Wirkungsmechanismus" begründen, der "für zusätzliche Fälle von negativem Stimmgewicht sorgen kann". Eine von der Koalition in Auftrag gegebene Modellrechnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik kommt zu einem etwas günstigeren Ergebnis – stellt aber fest, dass die "durchschnittliche Fallzahl" negativer Stimmeffekte nach dem Koalitionsentwurf immer noch bei etwa 29 Prozent gegenüber dem jetzigen Recht liegen könnte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur