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Arbeitsministerin von der Leyen verteidigt Hartz-IV-Berechnung

Archivmeldung vom 23.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Ursula von der Leyen / Bild: ursula-von-der-leyen.de
Ursula von der Leyen / Bild: ursula-von-der-leyen.de

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die geplante Neuregelung der Hartz-IV-Sätze gegen Kritik verteidigt. Die Kombination von Löhnen und Preisen zeige "am besten, was die Menschen ausgeben können und wofür sie es ausgeben", erklärte von der Leyen am Donnerstag in einem Interview im Deutschlandfunk. Zur Berechnung der Höhe der Leistungen habe man laut der Arbeitsministerin in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt etwa 60.000 Haushalte herangezogen.

Zusätzlich würden Auswertungen von Einkommens- und Verbrauchsstatistiken genutzt werden. Ob die Hartz-IV-Regelsätze angehoben werden, soll in Zukunft in den Jahren zwischen den Stichproben von der Preis- und Lohnentwicklung abhängen. Bislang wurde Hartz IV entsprechend den Renten angehoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze im Februar für verfassungswidrig erklärt. Von der Leyen verteidigte zudem das geplante Bildungspaket für Kinder aus Hartz-Vier-Familien. Gutscheine für Bildung oder Freizeitaktivitäten seien eine "wichtige Verbesserung", so die Arbeitsministerin. "Lass uns dieses Geld so sinnvoll einsetzen, dass diese Leistung auch tatsächlich organisiert wird und zum Kind kommt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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