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Schaar kritisiert Neuordnung der Bundesdatenschutzbehörde

Archivmeldung vom 05.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Peter Schaar (2013)
Peter Schaar (2013)

Foto: Alexander Klink
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, übt scharfe Kritik an den neuen Plänen für den Umbau seiner ehemaligen Behörde. Er befürchte, durch den Umbau werde "die Schlagkraft der Datenschutzbehörde nicht gestärkt, sondern sogar geschwächt", sagte Schaar der "Süddeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe).

Ihn habe "wirklich schockiert", dass etwa das Aussagerecht der Bundesbeauftragten vor Gericht oder etwa vor dem NSA-Untersuchungssauschuss "massiv eingeschränkt werden soll". Eine Zeugen-Aussage im sogenannten Kernbereich des Regierungshandelns sei dann nur noch möglich, "soweit die Bundesregierung dies ausdrücklich gutheißt". So eine Einschränkung habe es bisher nicht gegeben. Die Datenschutzbeauftragte müsse selbst entscheiden können, worüber sie was aussage. "Einen Maulkorb braucht sie jedenfalls nicht", sagte Schaar.

Wie auch seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff kritisierte Schaar die künftige Personalausstattung. Alles in allem sind vier neue Mitarbeiter vorgesehen. "Das deckt nicht einmal den Mehraufwand für die Verwaltung dieser neuen Obersten Bundesbehörde", sagte Schaar. Die Behörde habe in der Vergangenheit viele neue Aufgaben übernommen. Das Bundesverfassungsgericht habe etwa vorgegeben, dass die Antiterror-Datei und die in sie einfließenden Daten des Bundeskriminalamts, des Verfassungsschutzes und vieler anderer Behörden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen seien. "Das erfordert zusätzliches Personal in erheblicher Größenordnung. All das wird in dem Gesetz überhaupt nicht berücksichtigt." Die vorgesehene Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde sei zwar richtig. Sie werde aber "durch die mangelnde Personalausstattung konterkariert".

Schaar hält auch die Befugnisse der künftigen neuen Behörde für unzureichend. Die Landesbeauftragen für Datenschutz könnten seit eh und je Bußgelder verhängen oder sogar bei besonders schweren Verstößen die Datenverarbeitung untersagen. "Diese Instrumente werden der Datenschutzbehörde des Bundes bis heute vorenthalten. Und daran soll sich wohl auch nichts ändern. Ein unhaltbarer Zustand." Schaar hält dies europarechtlich für "äußerst fragwürdig".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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