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Schuldenbremse wird in der Verfassung verankert

Archivmeldung vom 13.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Netto-Kreditaufnahme soll mit einer verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldenbremse deutlich begrenzt werden, wie die grosse Koalition zur Zeit plant.

Der Koalitionsbeschluss, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt, sieht eine neue Regelung zur Begrenzung der Staatsschulden vor.

Gesamtstaatlich soll zukünftig in normalen wirtschaftlichen Zeiten eine maximale Verschuldung von "0,5 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) zulässig sein".

Das sogenannte Euro-Stabilitätskriterium des Vertrags von Maastricht gilt momentan für die deutschen Haushalte. Demnach darf die Netto-Kreditaufnahme 3,0 Prozent des BIP jährlich nicht überschreiten. 

In der Verfassung will die Koalition nun für Deutschland ein härteres Defizitkriterium verankern, Anlass war die drohende Überschuldung der Haushalte.

Spätestens im Jahr 2015 soll die neue Schuldenregelung in Kraft treten. Praktisch ausgeglichene öffentliche Haushalte sind das Ziel während "konjunktureller Normallagen". In Notsituationen soll es eine Ausnahmeregel bei der Schuldenbremse geben, damit der Staat handlungsfähig bleibt.


"Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung soll nur auf der Grundlage eines Parlamentsbeschlusses mit qualifizierter Mehrheit zulässig sein", so das Schlusspapier der Koalitionsrunde.

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