Regierung stoppt kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasfirmen
Archivmeldung vom 17.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung will Strom- und Gaskunden besser vor Preisschüben schützen. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes.
Versorger
sollen demnach die Einstellung ihres Betriebs künftig drei Monate im
Voraus bei der Bundesnetzagentur ankündigen - und zeitgleich betroffene
Kunden und Netzbetreiber schriftlich informieren. Haushaltskunden sollen
so die Chance haben, sich rechtzeitig einen neuen Anbieter zu suchen.
Versorger, die gegen die Auflage verstoßen, sollen hohe Bußgelder
zahlen. In der Energiekrise waren die Einkaufspreise an den Strombörsen
drastisch gestiegen.
Zahlreiche Stromversorger, vor allem
Billiganbieter, gingen in der Folge pleite und konnten Hunderttausende
Verbraucher teils über Nacht nicht mehr bedienen. Die Betroffenen wurden
automatisch von ihren örtlichen Grundversorgern weiter mit Elektrizität
beliefert. Einige berechneten den Neuzugängen Wucherpreise. Laut dem
neuen Gesetzentwurf sind solche erhöhten Tarife künftig nur noch für
drei Monate zulässig.
Danach müssen Neu- und Bestandskunden
gleichbehandelt werden. Und auch in den ersten drei Monaten sollen die
Preise nach oben begrenzt sein. Wie stark, geht aus dem Gesetzentwurf
nicht hervor.
Quelle: dts Nachrichtenagentur