CDU für Durchführung von Asylverfahren im Ausland
Archivmeldung vom 03.11.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićVor dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern am 6. November plädieren CDU-Politiker dafür, Asylverfahren zum Teil ins Ausland zu verlegen. Es reiche nicht aus, nur Rückführungen stärker durchzusetzen, schreiben die vier CDU-Bundestagsabgeordneten Serap Güler, Thomas Heilmann, Thomas Röwekamp und Kai Whittaker in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Man wolle den "Kerngedanken der Ampel-Koalition aus ihrem Koalitionsvertrag" umsetzen, wonach die Prüfung des Schutzstatus bereits in einem Drittstaat erfolgen kann. Das senke Fehlanreize, störe das Schlepper-System und gewährleiste den notwendigen Schutz von Menschen auf der Flucht. "Hierzu wollen wir Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten, insbesondere auch afrikanischen Ländern mit rechtsstaatlichen Voraussetzungen, möglichst gemeinsam mit europäischen Partnern treffen", so die CDU-Politiker.
Länder, für deren Flüchtlinge mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Asylantrag erfolgreich bewilligt werde, könnten als "unsichere Herkunftsstaaten" definiert und eine zwischenzeitliche Überstellung in einen Drittstaat gleich unterlassen werden. Somit würde das Vorzeigen eines solchen Passes belohnt und nicht mehr das Wegwerfen von Ausweis-Papieren, schreiben die vier Abgeordneten. Künftig solle der Fokus auf den am stärksten notleidenden Menschen liegen. Deshalb sollte sich die EU verpflichten, ein festes Sonderkontingent von Flüchtlingen jährlich aufzunehmen. Diese sollten direkt von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort in die EU gebracht und bis zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis eine Residenzpflicht haben. Kriterien, Anzahl und Auswahl sollten möglichst europäisch abgestimmt und in Zusammenarbeit mit dem UNHCR festgelegt werden. Bislang ist das Recht auf Asyl ein Menschenrecht und wird als solches individuell und unabhängig von Kontingenten gewährt.
Die CDU-Politiker fordern zudem, dass anerkannte Flüchtlinge sofort und uneingeschränkt arbeiten können. "Für maximal sechs Monate erhalten sie eine Unterkunft sowie ein Monatsgeld in Form einer Bezahlkarte." Zudem wollen die Abgeordneten anerkannte Flüchtlinge dazu verpflichten, umgehend einen Sprachkurs und einen Integrationskurs abzulegen. "Wer einen Kurs abbricht oder nicht erfolgreich besteht, erhält keine weiteren Ansprüche auf Unterkunft oder Leistungen." Das Bundesverfassungsgericht hatte in vergangenen Urteilen Kürzungen, die das Existenzminimum unterschritten, als verfassungswidrig abgelehnt.
Ob ein Flüchtling anerkannt werde, soll nach dem Willen der CDU-Abgeordneten zukünftig auch davon abhängig sein, inwieweit die Person die freiheitlich-demokratische Grundordnung, einschließlich der Haltung der Bundesrepublik Deutschland zu Israel, glaubhaft akzeptiere. Zudem schlagen die CDU-Politiker vor, auf nationaler Ebene die Zuständigkeiten für Flüchtlinge, Migration und Integration neu zu ordnen. Die Bundespolizei solle das Einreisemanagement verantworten und Ausreisepflichten durchsetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll danach in ein Bundesamt für Zuwanderung und Integration weiterentwickelt werden. Darin sollen verschiedene Aufgaben der Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gebündelt werden, so die Abgeordneten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur