Inzestverbot: Justizministerium widerspricht Ethikrat
Archivmeldung vom 24.09.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) lehnt es trotz eines Votums des Ethikrats ab, die Strafbarkeit des Inzests einzuschränken. Das berichtet der "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe). Das Ministerium verweist dazu auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die das Verbot des Verwandtenbeischlafs bestätigt hätten. "Vor diesem
Hintergrund wird derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen", sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Zeitung. Der Ethikrat hatte zuvor erklärt, dass die Gefahr genetischer Schädigungen der Kinder ein Verbot nicht rechtfertige. Auch ohne das Strafrecht bleibe das gesellschaftliche Tabu bestehen.
Union: Abschaffung des Inzestverbots wäre "fatales Signal"
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich gegen eine Abschaffung des Inzestverbots ausgesprochen: "Es wäre ein falsches und fatales Signal, wenn dieses Tabu mit der Straflosigkeit von einvernehmlichen Sexualkontakten zwischen erwachsenen Geschwistern relativiert werden würde", erklärte Marcus Weinberg, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Mittwoch. "Kinder und Jugendliche müssen sich auf das Tabu verlassen dürfen, dass Sexualkontakte zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern rechtlich verboten und gesellschaftlich geächtet sind." Die Abschaffung des Inzestverbots würde zu einer Destabilisierung des Schutzraums von Familie führen, so der Unions-Sprecher weiter. Zuvor hatte sich der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme für eine weitgehende Straflosigkeit von inzestuösen Handlungen zwischen Geschwistern ausgesprochen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur