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Überraschende Wende: Helmpflicht auf schnellen E-Fahrrädern

Archivmeldung vom 13.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pedelecs der Deutschen Bahn mit Nabenmotor im Hinterrad und Akku im Rahmen, Modell “Jetstream” von Riese und Müller.
Pedelecs der Deutschen Bahn mit Nabenmotor im Hinterrad und Akku im Rahmen, Modell “Jetstream” von Riese und Müller.

Foto: Chrischerf
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Debatte um eine Helmpflicht für Radfahrer gibt es eine überraschende Wende: Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern - sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes - besteht nach Angaben der Bundesregierung bereits jetzt eine Schutzhelmpflicht, die sogar über das Tragen von Fahrradhelmen hinausgeht. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf eine ihnen vorliegende Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten.

Darin heißt es zur Frage, ob die Regierung eine rechtliche Regelung für schnelle Elektro-Fahrräder anstrebe: "Sogenannte schnelle Pedelecs, die mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreichen, sind bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder." Der Einsatz und die Benutzung erfolge mit allen rechtlichen Konsequenzen des geltenden Rechts "wie z.B. der Schutzhelmtragepflicht". Auch für sogenannte E-Bikes bestehe eine Helmpflicht.

Auf weitere Fragen stellt die Regierung klar, dass bei der Benutzung solcher Kraftfahrzeuge "geeignete Schutzhelme" während der Fahrt getragen werden müssten, "Fahrradhelme aber nicht geeignet" seien. Von dieser Festlegung sind lediglich die schnellen S-Pedelecs und E-Bikes betroffen, die Geschwindigkeiten bis zu 45 Stundenkilometer erreichen und für die auch Versicherungspflicht besteht.

Für die stärker verbreiteten Fahrräder mit Hilfsantrieb von maximal 250 Watt, der sich bei 25 Km/h abschaltet, plant die Regierung eine Klarstellung im Straßenverkehrsrecht: Sie sollen ausdrücklich als Fahrräder eingestuft werden, heißt es in der Antwort.

Die Helmpflicht für die schnelleren Flitzer überrascht auch Fachleute. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisierte die Informationspolitik der Bundesregierung: Die Regierung müsse die Bürger besser aufklären, sagte ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski. "Wir brauchen klare Regeln, für welche Fahrräder was gilt, sonst werden die Verbraucher völlig verunsichert." Noch gebe es für E-Räder auch keine geeigneten Schutzhelme, die Industrie müsse sie erst entwickeln. Mit einem schweren Mofa- oder Motorradhelm könne man nicht Fahrrad fahren - die klassischen Fahrradhelme schützten aber nur bei Geschwindigkeiten bis allenfalls 20 km/h.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte noch im Januar für die Benutzung von schnellen Pedelecs eine Helmtragepflicht gefordert - dazu aber den Bundestag aufgefordert, eine entsprechende Regelung zu beschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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