Transparenzgesetz: CCC setzt sich für Veröffentlichungspflicht ein
Archivmeldung vom 19.01.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Hamburger Transparenzgesetz soll Vorbild für weitere Transparenzgesetze in deutschen Bundesländern werden, Rheinland-Pfalz macht mit dem ersten Entwurf eines Transparenzgesetzes in einem Flächenland den Anfang. Die Informationsregister zu befüllen, ist jedoch nicht optional, sondern zwingend. Der Chaos Computer Club (CCC) unternimmt rechtliche Schritte gegen die Handelskammer Hamburg.
Heute hat der Chaos Computer Club (CCC) den Rechtsweg beschritten und Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Handelskammer Hamburg erhoben. Die Klage ist darauf gerichtet, daß die Handelskammer in vollem Umfang ihre Daten in das Informationsregister nach dem Transparenzgesetz einstellt. Vertreten werden wir vom Hamburger Justizsenator a. D., Rechtsanwalt Dr. Till Steffen, schreibt der CCC.
Am 19. September 2014 war von der Freien und Hansestadt Hamburg das Informationsregister eingerichtet worden, in das alle Behörden eine Vielzahl von Informationen einzustellen haben. Der genaue Umfang der Information ist in § 3 Abs. 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) definiert. Darunter fallen beispielsweise Verträge, Gutachten und Vorstandsgehälter. Die Handelskammer hat ihre Informationen jedoch nicht eingestellt. Die Klage ist auf sämtliche Informationen aus dem Katalog von § 3 Abs. 1 HmbTG gerichtet und nicht nur auf einzelne Daten.
Michael Hirdes vom CCC, der bereits seit 2012 an der Entstehung des Transparenzgesetzes durch die Volksinitiative „Tranzparenz schafft Vertrauen“, beteiligt war, sagt: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, dass auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflussnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen können. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.“
Rechtsanwalt Dr. Till Steffen sagt: „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfaßt. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“
Das Hamburger Transparenzgesetz soll Vorbild sein für andere Bundesländer. So hat der Landtag Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das seit 2009 geltende Landesinformationsfreiheitsgesetz ablösen soll. Wir begrüßen ausdrücklich, daß damit das erste Flächenland in Deutschland ein modernes Transparenzgesetz schafft.
Quelle: Chaos Computer Club (CCC)