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Höhere Bußgelder für Verkehrssünder

Archivmeldung vom 24.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Verkehrssünder müssen bald wesentlich tiefer in die Tasche greifen als derzeit: Das Bundeskabinett hat die Änderung des Bußgeldkatalogs beschlossen.

Raser und Drängler auf den Straßen werden bald kräftiger zur Kasse gebeten. Das Bundeskabinett in Berlin billigte am Mittwoch den neuen Bußgeldkatalog. Damit werden voraussichtlich ab 1. Januar Strafen bis 3.000 Euro für zu schnelles Fahren und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fällig.

"Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden wir die Hauptunfallursachen auf unseren Straßen bekämpfen", erklärte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Vor allem Raser und Drängler, die sich besonders rücksichtslos verhielten und andere vorsätzlich gefährdeten, müssten mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes soll alle Verkehrsteilnehmer dazu animieren, die Vorschriften besser zu befolgen, um Unfälle zu vermeiden.

Der SPD-Politiker betonte, dass die Bußgeldsätze nicht durchgehend angehoben worden seien. Vielmehr gehe es um die schweren und vorsätzlich begangenen Verstöße. Gegen ursprünglich geplante Anhebungen auch bei Bagatellverstößen hatten die Länder massiven Widerspruch eingelegt. Tiefensee sagte nun, bei Verwarnungen und Parkverstößen "sind die heutigen Regelungen völlig ausreichend".

Im einzelnen sollen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr künftig bis zu 2.000 statt 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden können. Bei Verstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drohen 3.000 statt bisher 1.500 Euro. Bei erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen sowie Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes greifen ebenso deutlich höhere Sätze wie bei Rotlichtvergehen.

Schärfere Kontrollen in den Ländern gefordert

Tiefensee sprach sich für schärfere Kontrollen aus. Dies sei allerdings Sache der Länder: «Das eine ist, Bußgelder anzudrohen oder erheben zu wollen, das andere ist, dass auch tatsächlich kontrolliert wird», sagte er. "Die Länder sind jetzt gefordert, darüber nachzudenken, ob die Personalausstattung reicht." Das Geld, das durch die Erhöhung der Strafen eingenommen wird, solle möglichst nicht in die allgemeinen Haushalte fließen: "Wir wollen es gezielt einsetzen für mehr Verkehrssicherheit."

Bundestag und Bundesrat müssen den entsprechenden Gesetz- und Verordnungsänderungen noch zustimmen. Das gilt aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse und der Vorab-Diskussionen als sicher. Das Bundesverkehrsministerium dementierte eine Meldung des Auto Clubs Europa (ACE), wonach zusammen mit der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes die Grenze für Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei von 40 auf 70 Euro angehoben worden sei.

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