Gesundheitsreform: Merz meldet Verfassungs-Zweifel an
Archivmeldung vom 19.12.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlIn der Koalition wächst die Sorge, dass nun auch die Gesundheitsreform als verfassungswidrig scheitern könnte. Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) hat der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz in einem Brief an Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Reihe möglicher Knackpunkte aufgeführt. Merz ist zuständiger Berichterstatter der Union im Rechtsausschuss.
Das Schreiben sei in Frageform "eine Zusammenfassung
verfassungsrechtlicher Bedenken namhafter Gutachter", schreibt das
Blatt. Verfassungsrechtliche Zweifel bestehen insbesondere an den
Plänen für die privaten Versicherungen. Die Altersrückstellungen
gehören nach Meinung mehrerer Experten streng genommen den
Versicherern und nicht den Versicherten. Eine Festschreibung der
Übertragbarkeit ("Portabilität") für alte Verträge wäre dann ein
Verstoß gegen Artikel 14 (Eigentum). Auch die Pflicht für einen
Basistarif für private Krankenkassen ist verfassungsrechtlich
umstritten.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post