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Bundesrechnungshof warnt Koalition vor Rentenpaket II

Archivmeldung vom 11.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesrechnungshof (Symbolbild)
Bundesrechnungshof (Symbolbild)

Foto: © Axel Kirch / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am Rentenpaket II der Bundesregierung. "Durch das Rentenpaket II steigt das finanzielle Engagement des Bundes für die Rentenversicherung noch einmal deutlich an", heißt es in der Stellungnahme des Rechnungshofs für die Expertenanhörung im Bundestag am kommenden Montag, über die die "Rheinische Post" berichtet.

"Die Bundeszuschüsse und Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten fallen durch das Rentenpaket II bis zum Jahr 2045 um 107 Milliarden Euro höher aus", heißt es darin weiter. "Zudem verschuldet sich der Bund bis zum Jahr 2045 zusätzlich mit 366 Milliarden Euro, um die Stiftung Generationenkapital mit Kapital auszustatten", so der Rechnungshof.

"Die Ausschüttungen an die Rentenversicherung als faktisch neuer Bundeszuschuss summieren sich bis zum Jahr 2045 auf 100 Milliarden Euro. Dieses große zusätzliche finanzielle Engagement des Bundes birgt erhebliche Risiken. Der Bundesrechnungshof warnt erneut vor einer finanziellen Überlastung des Bundes durch den Finanzbedarf der Rentenversicherung", schreiben die Rechnungsprüfer.

Das Rentenpaket II begünstige vor allem die heutigen Rentnerjahrgänge und die sogenannten Baby-Boomer-Jahrgänge, heißt es weiter. "Junge und künftige Geburtsjahrgänge werden durch das Rentenpaket II belastet. Nicht nur die höheren Rentenversicherungsbeiträge, sondern auch die zusätzlichen Zahlungen des Bundes müssen vornehmlich die jüngeren und künftigen Generationen finanzieren. Das Rentenpaket II genügt somit nicht der Generationengerechtigkeit", heißt es in der Stellungnahme für den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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