Mindestens 300 Euro pro Monat für ausbildungsbegleitende Praktika bei Linksfraktion
Archivmeldung vom 20.01.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu Medienmeldungen, nach denen DIE LINKE im Bundestag angeblich Praktikanten keine Entschädigung zahlen würde, erklärt der Pressesprecher der Fraktion, Hendrik Thalheim: "Woher auch immer die 'Bild am Sonntag' ihre Weisheit hat, die nun von verschiedenen Medien kolportiert wird, dass DIE LINKE im Bundestag angeblich keinerlei Entschädigung an Praktikantinnen und Praktikanten zahlen würde, sie ist schlicht falsch."
Thalheim weiter: "Bereits seit der vergangenen Legislaturperiode hat die Fraktion in ihrer Praktikumsordnung festgelegt, dass Praktika in der Fraktion nur für junge Menschen in der Ausbildung angeboten werden. Diese Praktika sind schon, weil sie sich in die Ausbildungsgänge einordnen, in aller Regel nicht länger als drei Monate. Für die Praktikanten gibt es eine angemessene monatliche Vergütung von mindestens 300 Euro. Bei erfolgreichem Abschluss des Praktikums wird als Anerkennung ein Büchergutschein von 40 Euro überreicht.
Freiwillige Praktika im Anschluss an eine Berufsausbildung bietet die Fraktion nicht an, weil diese den Praktikanten letztlich nichts wirklich bringen und in der Regel nur der Ausbeutung dienen. Stattdessen haben wir, wo möglich, solche Personen in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt, wobei selbst bei einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft die Vergütung weit über Mindestlohn liegt. Selbstverständlich würde DIE LINKE auch an Praktikanten, deren Praktika im Rahmen von Ausbildungsgängen in Ausnahmefällen länger als drei Monate dauern, den Mindestlohn zahlen."
Quelle: Fraktion DIE LINKE. (ots)