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DGB: Verfassungsgericht soll Ausnahmen von Rente mit 63 prüfen

Archivmeldung vom 20.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund will die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. "Wir wollen eine schnelle Klärung durch das Verfassungsgericht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Wie das Magazin berichtet, wählen Gewerkschaftsjuristen bereits die ersten Musterkläger aus, die zunächst vor den Sozialgerichten antreten sollen. Deutsche Rentenversicherung und die Gewerkschaften haben abgemacht, "mit dem DGB in ausreichender Zahl Musterstreitverfahren zu vereinbaren", wie es laut "Spiegel" in einem Protokoll des zuständigen Ausschusses heißt. Auch die Rentenversicherung hatte mehr Rechtssicherheit erbeten.

Die Kritik entzündet sich an der Berechnung der 45 Beitragsjahre, die für die abschlagsfreie Rente mit 63 erforderlich sind. So werden Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges hierbei zwar grundsätzlich mitgezählt – das gilt aber nicht, wenn sie in den letzten zwei Jahren des Berufslebens liegen. Eine Ausnahme davon besteht wiederum nur, wenn ein Beschäftigter unverschuldet arbeitslos wird, etwa im Falle einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Allerdings sind die Bedingungen sehr eng gefasst. "Der DGB hat große Zweifel, dass die Ausnahmen verfassungsgemäß sind", sagte Buntenbach.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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