Bund plant mit weniger Geld für "Energie und Nachhaltigkeit"
Archivmeldung vom 20.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung plant im kommenden Jahr weniger Geld im Haushaltsposten "Energie und Nachhaltigkeit" ein. Das geht aus dem Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 hervor.
In
dem entsprechenden Kapital des dem Wirtschaftsministerium zugeordneten
Einzelplans 09 sind laut Bundesregierung "die wesentlichen
finanzwirksamen Schwerpunkte der Klimaschutz- und Energiepolitik
zusammengefasst". Für den gesamten Bereich sieht der Haushaltsentwurf
nun ein Mittelvolumen von 2,85 Milliarden Euro vor - knapp eine halbe
Milliarde Euro weniger als für 2024, da waren es 3,33 Milliarden Euro.
Größter
Ausgabenposten in dem Kapitel sind die geplanten 973,23 Millionen Euro
zur Finanzierung der LNG-Standorte - also für den Betrieb der
Flüssiggas-Terminals und den Aufbau der benötigten Infrastruktur. Im
Haushalt für 2024 waren dafür 1,17 Milliarden Euro eingestellt. 94,4
Millionen Euro stehen für "Maßnahmen zur Sicherung der
Pipelinerohölversorgung der für die Versorgung von Nordostdeutschland
mit Mineralölprodukten und Kraftstoffen essenziellen Erdölraffinerie PCK
Schwedt" zur Verfügung (2024: 140,4 Millionen Euro). Fünf Millionen
Euro - ebenso viel wie 2024 - sind für Investitionen in die
Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen eingeplant.
Die
Sanierung der vom Uranerzbergbau geschädigten Regionen in Sachsen und
Thüringen sowie das Auslaufen der Steinkohle-Subventionen schlagen im
Haushalt 2025 mit 158,12 Millionen Euro zu Buche (2024: 168,82 Millionen
Euro). Davon gehen 126,5 Millionen Euro, die gleiche Summe wie 2024, an
die Wismut GmbH, die die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer
geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der
Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und
Bergsicherheitsaspekten abwickelt.
Für die Energieforschung
sollen 482,51 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 569,03
Millionen Euro). Die Mittel werden an Forschungseinrichtungen, wie etwa
Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, Forschungszentren der
Helmholtz-Gemeinschaft und Universitäten vergeben. Auch Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft, wie beispielsweise Hersteller und Betreiber von
energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen und die
Bauindustrie, sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der
öffentlichen Verwaltung können gefördert werden. Im Mittelpunkt der
Förderung stehen laut Bundesregierung Technologien und Konzepte, "die
deutliche Effizienzsteigerungen, Integration erneuerbarer Energien,
sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit versprechen".
Die
Titelgruppe Klimaschutz sieht Ausgaben in Höhe von 702,24 Millionen
Euro vor (2024: 810,64 Millionen Euro). Der Löwenanteil davon - 635
Millionen Euro - ist für Investitionen zum Schutz des Klimas und der
Biodiversität im Ausland vorgesehen (2024: 735 Millionen Euro). Im
Rahmen von Klimapartnerschaften mit Entwicklungsländern sollen Klima-
und Biodiversitätsschutzmaßnahmen gefördert werden, heißt es zur
Erläuterung in dem Entwurf. Die Förderung erfolge durch Zins- und
Investitionszuschüsse sowie durch die Beteiligung und Gewährung von
Zuschüssen an internationale Fonds. 24,73 Millionen Euro (2024: 25,7
Millionen Euro) fließen in die internationale Zusammenarbeit. Davon
wiederum 18,15 Millionen Euro in Maßnahmen zur Unterstützung der
Europäischen Klimaschutzinitiative.
Für das Klimaschutzprogramm
2030 und den Klimaschutzplan 2050 sollen 11,03 Millionen Euro
bereitstehen (2024: 12,8 Millionen Euro). Der Vorlage zufolge sollen
Aufträge vergeben und Zuwendungen gewährt werden für "strategische
Maßnahmen und Projekte zur Begleitung und zum Monitoring sowie zur
Fortschreibung und Überprüfung des Klimaschutzprogramms 2030 sowie des
Klimaschutzplans 2050". Insbesondere gehe es dabei um
Klimaschutzkonzepte, Gutachten und Studien, Dialogprozesse und
Öffentlichkeitsarbeit zur Beteiligung der relevanten gesellschaftlichen
Interessengruppen und der Bürger sowie um die Einrichtung und Begleitung
von Gremien für zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Begleitung
des Umsetzungs-, Überprüfungs- und Fortschreibungsprozesses, heißt es
im Haushaltsentwurf.
Quelle: dts Nachrichtenagentur