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Der Pflegeausbildung: bpa kritisiert: Neue Verordnung ignoriert Bundesgesetz und verhindert Pflegeausbildung

Archivmeldung vom 02.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Pflegepersonal in der Ausbildung. Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de
Pflegepersonal in der Ausbildung. Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de

Mit einer neuen Verordnung über die Durchführung der praktischen Pflegeausbildung will die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe erhöhen und kleinen Pflegediensten und Einrichtungen die Ausbildung verwehren.

"Händeringend werden Pflegefachkräfte gesucht, über breit angelegte Kampagnen wird um Auszubildende geworben und gleichzeitig werden in Hamburg kleine Pflegeeinrichtungen an der Ausbildung gehindert," warnt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) "Im gesamten Bundesgebiet reicht ein Praxisanleiter als Mindestvoraussetzung für die Ausbildung. In Hamburg hingegen sollen in jedem Betrieb zukünftig mindestens zwei Praxisanleiter für die angehenden Pflegefachkräfte vorgehalten werden. Wir brauchen dringend mehr Pflegende, aber die müssen auch ausgebildet werden. Dafür brauchen wir jedes Unternehmen, das ausbilden will und kann", sagt der Hamburger bpa-Landesvorsitzende Frank Wagner.

Im Pflegeberufegesetz ist bundesweit geregelt, dass jeder Ausbildungsbetrieb zehn Prozent der Ausbildungszeit seiner Schülerinnen und Schüler durch Praxisanleiter begleiten lassen muss. Diese speziell weitergebildeten Pflegefachkräfte sind auch in Hamburg deshalb sehr gefragt. Die Sozialbehörde geht nun ohne sachlichen Grund und ohne eigene Zuständigkeit über diese Anforderung hinaus und erschwert es Pflegediensten und Heimen, in die Ausbildung einzusteigen.

"Für die geplante Vorgabe von mindestens zwei Praxisanleitern je Träger der praktischen Ausbildung, unabhängig von der Größe, gibt es keine sinnvolle Begründung", sagt Frank Wagner. Die Kräfte seien in Hamburg in dieser Zahl vermutlich überhaupt nicht vorhanden. Auch in der Verordnung vorgesehene mögliche Kooperationen könnten daran wenig ändern. "Der Plan stellt zusätzliche Hürden für neue und auch bestehende Ausbildungsbetriebe auf."

Der ohnehin schon schleppende Start der generalistischen Pflegeausbildung werde damit weiter gebremst, so Wagner. Waren es im letzten Ausbildungsjahr vor Start der neuen Ausbildung noch 536 Frauen und Männer, die eine Ausbildung zur Pflegefachkraft starteten, fiel diese Zahl im Jahr 2020 bereits auf 510. Er befürchte, dass sich dieser Trend weiter bestätige, erklärt der bpa-Landesvorsitzende.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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