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Union fordert Ausweisung von Tätern nach antisemitischer Straftat

Archivmeldung vom 13.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Eine antisemitische Straftat soll künftig nach dem Willen der Union im Bundestag in der Regel eine Ausweisung des Täters aus Deutschland nach sich ziehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die CDU/CSU-Fraktion in dieser Woche in den Bundestag einbringen will und über den die "Rheinische Post" berichtet.

Eine Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat soll "zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und zur Nichterteilung bzw. zum Verlust eines humanitären Schutzes in Deutschland" führen, so der Unionsantrag. Wer den deutschen Pass erhalten möchte, solle sich zum Existenzrecht Israels bekennen müssen. 

"Bei Vorliegen tatsächlicher, nicht erschütterbarer Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung des Antragstellers" solle "eine Einbürgerung ausdrücklich ausgeschlossen" werden, so die Union. Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit sollen zudem "im Falle der Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren". Die Unionsfraktion will dagegen den Gesetzentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ablehnen, mit dem die Ampelkoalition Einbürgerungen erleichtern will.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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