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Schleswig-Holstein: Verfassungsgericht ordnet Neuwahlen an

Archivmeldung vom 30.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Schleswig-Holstein
Wappen von Schleswig-Holstein

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein hat am Montag eine frühere Neuwahl in dem Bundesland angeordnet. Laut dem Urteil der Richter muss der Kieler Landtag bis spätestens zum 30. September 2012 neu gebildet werden.

Der eigentliche Wahltermin lag bislang im Jahr 2014. Zudem müsse laut Landesverfassungsgericht das Wahlgesetz in Schleswig-Holstein bis zum 31. Mai 2011 geändert werden. Die regierende Mehrheit von CDU und FDP im Kieler Landtag ist von dem Urteil nicht betroffen. Hintergrund der Entscheidung ist die knappe Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, die nur durch Überhang- und Ausgleichsmandate zustande kam.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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