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Regierung streitet über Reform des Ökostrom-Gesetzes

Archivmeldung vom 01.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Bild: H.D.Volz / pixelio.de

Die Bundesregierung kann sich in einer wichtigen Frage der künftigen Ökostrom-Förderung nicht einigen. Das geht aus dem Referentenentwurf für die Novelle des Ökostrom-Gesetzes EEG hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium am Montag den übrigen Ministerien zustellte und über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Danach ist innerhalb der Koalition offen, ob es für die Windenergie an Land künftig eine Art Rettungsnetz in Form einer "Mindestausschreibungsmenge" geben soll - für den Fall, dass die deutschen Ökostromziele schon vor 2025 erreicht sind. Dahinter steht ein diffiziles Problem der neuen Förder-Methode. Wer einen Wind- oder Solarpark baut, soll Förderung künftig nur noch erhalten, wenn er bei einer Ausschreibung mithalten kann. Dazu werden mehrmals jährlich bestimmte Kapazitäten an Wind- und Solarkraft ausgeschrieben, auf die sich Bauherren bewerben können. Den Zuschlag erhält, wer für die geringste Förderung zu bauen bereit ist.

Die Windenergie an Land allerdings spielt in diesem System die Rolle des Lückenbüßers. Denn zunächst werden die Strommengen aus bestehenden Anlagen gezählt, dann die aus neuen Solarparks und Windparks zur See. Was dann noch fehlt, um die Ausbauziele zu erreichen, soll als Windkraft an Land ausgeschrieben werden. Bis 2025 will die Koalition so einen Ökostrom-Anteil von 45 Prozent erreichen, gegenüber derzeit rund 33 Prozent. Der Spielraum für neue Windparks an Land könnte so dahinschwinden. Um dies zu verhindern, sahen die Pläne des Wirtschaftsministeriums eine "Mindestausschreibungsmenge" von 2.000 Megawatt im Jahr vor, das entspricht gut 500 mittelgroßen Windrädern, schreibt die SZ. Sie sollte in jedem Fall ausgeschrieben werden. In den jüngsten Plänen allerdings sei diese Vorgabe durch "XXX" ersetzt, offenbar auf Betreiben der Unionsfraktion. Alles weitere solle sich nun in den Anhörungen zum Gesetz weisen, heißt es der Zeitung zufolge in Regierungskreisen. Vor allem die Länder pochen auf eine hohe Mindestmenge.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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