Regulierung der Arbeitszeiterfassung überflüssig
Archivmeldung vom 13.11.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttNach dem Urteil des EuGH vom Mai 2019 wird die stärkere Regulierung der Arbeitszeiterfassung geprüft. Doch die Mehrheit der deutschen Unternehmen befürchtet dadurch bloß einen bürokratischen Mehraufwand.
Der Großteil der deutschen Unternehmen erfasst die Arbeitszeit bereits in verschiedener Form präzise. Mehr als die Hälfte von ihnen rechnet deshalb mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand (54%), sollte es zu einer strengeren Regulierung der Arbeitszeiterfassung kommen. Das zeigen die Ergebnisse der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung (Q2 2019), die deutsche Personalverantwortliche quartalsweise zu Entwicklungen befragt.
Arbeitszeit wird bereits erfasst
Besonders Unternehmen, die im Einklang mit der derzeitigen Gesetzeslage nur Überstunden erfassen, haben diesbezüglich Bedenken (95%). Jene Unternehmen, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau dokumentieren, nutzen am häufigsten Kombinationen aus digitalen und flexiblen Dokumentationsmethoden. 51% der Unternehmen erfassen elektronisch, 6% setzen auf eine Kombination aus elektronischer und schriftlicher Dokumentation und 4% auf eine Kombi aus elektronischer Erfassung und Vertrauensbasis.
Überstunden werden oft entlohnt
"Sinn und Zweck der Arbeitszeiterfassung sollte es nicht sein, den Unternehmen zusätzliche bürokratische Steine in den Weg zu legen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit muss individuell gestaltet werden können, sodass sie sich für alle Beteiligten lohnt", betont Andreas Bolder, Director Group Human Resources bei Randstad. Dass Unternehmen die Flexibilität ihrer Mitarbeiter wertschätzen, zeigt die Tatsache, dass knapp die Hälfte Überstunden entgeltlich entlohnt (49%). Besonders größere Unternehmen (250 bis 499 Mitarbeiter) zahlen Überstunden aus (61%). Drei Viertel der Unternehmen verrechnen Überstunden per Arbeitszeitkonto (74%). Weniger als ein Drittel sieht Überstunden mit dem Gehalt abgegolten (27%).
Quelle: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG (ots)