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Bund der Steuerzahler: ESM-Vertrag reißt Loch in Bundeshaushalt

Archivmeldung vom 07.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die für dieses Jahr geplante doppelte Einzahlung in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von insgesamt 8,7 Milliarden Euro wird laut Bund der Steuerzahler ein großes Loch in den Bundeshaushalt reißen und die Verschuldung des Bundes noch schneller steigen lassen. Denn hierfür wird ein Nachtragshaushalt fällig. Die Euro-Länderchefs haben verabredet, den ESM bereits Mitte dieses Jahres zu aktivieren. Dadurch werden die ESM-Mitgliedstaaten gezwungen, schneller die Bareinlage in Höhe von insgesamt 80 Milliarden Euro bereitzustellen, schreibt der Bund der Steuerzahler.

Doch der dauerhafte ESM ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler rundweg abzulehnen, zumal sich die deutschen Haftungsrisiken durch die bereits beschlossenen Hilfspakete schon jetzt auf bis zu 320 Milliarden Euro summieren. Das entspricht knapp 4.000 Euro potenzielle zusätzliche Staatsschulden pro Kopf.

1. Der ESM ist auf Dauer angelegt. Es gibt kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten.

2. Im ESM-Gouverneursrat entscheiden die Finanzminister der ESM-Staaten. Das Königsrecht der Parlamente in Haushaltsfragen wird an die Regierungen abgetreten.

3. Das ESM-Haftungskapital beträgt zunächst 700 Milliarden Euro, kann aber unbegrenzt erhöht werden. Das ginge zwar nur mit der deutschen Stimme. Doch es ist unwahrscheinlich, dass der deutsche Finanzminister sein Veto einlegt, wenn wieder einmal der finanzpolitische Notstand beschworen wird.

4.Die ESM-Mitgliedstaaten sollen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro in den ESM bar einzahlen. Die deutschen Barzahlungen betragen also knapp 22 Milliarden Euro, die der Bundesfinanzminister über neue Kredite besorgen will. Doch bei Bedarf kann das ESM-Management das restliche Haftungskapital (bis zu 620 Milliarden Euro) bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern. Dazu würde den „ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung“ gesetzt.

5.Die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger sind viel zu vage. In der ESM-Präambel ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede.

Bereits kommende Woche will das Bundeskabinett den ESM beschließen und eine Woche später den entsprechenden Nachtragshaushalt. Umso mehr sind die Bundestagsabgeordneten gefordert, den unkalkulierbaren Risiken für die Steuerzahler endlich ein Ende zu setzen.

Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler: „Der ESM ist die Fortsetzung der bisherigen Schuldenpolitik mit unbegrenzten Kreditmitteln. Statt temporären „Rettungsschirmen“ ist nun eine Kreditmaschine für die Ewigkeit geplant. Im Maschinenraum sollen vor allem die deutschen Steuerzahler stehen. Eine Arbeitsniederlegung ist vertraglich ausgeschlossen. Solch eine Knebelung dürfen die Bundestagsabgeordneten nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag darf den ESM-Vertrag nicht ratifizieren.“

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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