Grüne fordern Gesetz für Presseakkreditierungen
Archivmeldung vom 30.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Grünen-Politiker Konstantin von Notz fordert ein Gesetz, das Verfahren zu Presseakkreditierungen durch Behörden verbindlich regelt. Ein ungerechtfertigter Entzug von Presseakkreditierungen wie beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg könne sich sonst "in ähnlicher Weise jederzeit wiederholen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Dies belege die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg war Journalisten die Akkreditierung wegen einer "Neubewertung der Sicherheitslage" durch das Bundeskriminalamt (BKA) vom Bundespresseamt entzogen worden. Dieser lagen jedoch falsche und veraltete oder auf unbewiesenen Vorwürfen beruhende Datenbankeinträge der Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder zugrunde. Um eine vergleichbare Panne zu verhindern, hat das Bundespresseamt inzwischen einen Akkreditierungsbeauf tragten erhalten. Dieser ist von Notz zufolge aber "weitgehend wirkungslos". Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, ein, dass der Akkreditierungsbeauftragte nur "bei Bedarf" selbstständig entscheidet.
Was das konkret bedeutet, wird nicht gesagt. Die Bundesregierung nennt einige Maßnahmen, die die Speicherung falscher, veralteter und ungeprüfter Daten durch Behörden der Bundesländer und deren Übermittlung an das BKA verhindern sollen wie etwa die "Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit kriminalpolizeilich relevanten Informationen". Im Wesentlichen wird aber auf das noch nicht umgesetzte Programm "Polizei 2020" verwiesen. Dessen Ziel ist der Aufbau eines gemeinsamen IT-Netzes der Polizeibehörden der Länder und des Bundes. "Die Verbunddatensysteme der Polizeibehörden sind weiterhin in höchstem Maße fehleranfällig", sagte von Notz den Funke-Zeitungen. "Völlig unklar ist weiterhin, nach welchen konkreten Fakten Journalistinnen und Journalisten als nicht zulassungsfähig gemeldet werden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur