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Bericht: Grundmandatsklausel soll bei Wahlrechtsreform wegfallen

Archivmeldung vom 13.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Plenarsaal im Deutschen Bundestag.
Plenarsaal im Deutschen Bundestag.

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bei der geplanten Reform des Wahlrechts hat sich die Ampelkoalition offenbar darauf geeinigt, die Grundmandatsklausel zu streichen. Das berichtet das Nachrichtenportal "The Pioneer" am Sonntag unter Berufung auf den entsprechenden Gesetzentwurf.

Dieser sieht demnach auch vor, dass die Regelgröße des Bundestags von 598 auf 630 Abgeordnete angehoben wird. Ziel ist es offenbar, weniger nicht zugeteilte Wahlkreise zu haben. Die Union unterstützt den Gesetzentwurf laut "The Pioneer" trotz der Änderungen nicht. Die Grundmandatsklausel erlaubt es einer Partei bisher, beim Erringen von drei Direktmandaten bei der Verteilung der Sitze entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen berücksichtigt zu werden. Zuletzt kam die Regelung bei der Bundestagswahl 2021 zum Tragen, als die Linke unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben war.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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