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Spahn-Lauterbach-Antrag: Angehörige entscheiden über Organspende

Archivmeldung vom 24.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Screenshot Youtube Video: "Vorsicht Mord !" / Eigenes Werk

Mit der Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende käme auf Angehörige möglicherweise eine besondere Verantwortung zu. Das geht aus Überlegungen von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für einen gemeinsamen, parteiübergreifenden Gruppenantrag hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Demnach sollen alle Bürger künftig als potenzielle Organspender gelten, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Allerdings können auch die Hinterbliebenen Widerspruch einlegen. "Die Angehörigen dürfen ablehnen, wenn sie Hinweise haben, dass der Verstorbene selbst keine Organentnahme wollte", erklärt der SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach. "Um die eigene Haltung der Angehörigen geht es aber ausdrücklich nicht." In der nächsten Woche will sich der Bundestag zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode im Rahmen einer Orientierungsdebatte mit ethischen Fragen des Organspenderechts befassen. Der Vorstoß zur Widerspruchslösung hatte eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. "Wir wollen möglichst viele Menschen, die auf Spenderorgane warten, vor unnötigem Leid bewahren", sagt Lauterbach. Allerdings gibt es gegen die Pläne auch Widerstand. Eine Gruppe von Abgeordneten will sich etwa dafür aussprechen, die bestehende Regelung beizubehalten. Entscheiden wird der Bundestag voraussichtlich im kommenden Frühjahr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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