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Steinmeier hat Verfassungsbedenken bei Bund-Länder-Gesetzespaket

Archivmeldung vom 14.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 unterschrieben, aber gleichzeitig Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer einzelnen Vorschrift innerhalb des Gesetzespakets geäußert. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag mit.

So habe der Bundespräsident "erhebliche Zweifel", ob Länder im Zusammenhang mit dem "Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz", das Teil des Gesetzespakets ist, die Zuständigkeit für Verwaltungsverfahren beantragen dürfen. Es spreche einiges dafür, dass eine Rückübertragung von Verwaltungsaufgaben vom Bund auf die Länder nur dann zulässig sei, wenn das Grundgesetz dies in einer Öffnungsklausel vorsehe.

Durch seine Entscheidung, trotz der Bedenken zu unterschreiben, möchte Steinmeier nach eigenen Angaben das Inkrafttreten der übrigen Vorschriften zur Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen ermöglichen. Anders als das Bundesverfassungsgericht, das einzelne Vorschriften eines Gesetzes für unwirksam erklären kann, ist der Bundespräsident nicht befugt, ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz nur teilweise in Kraft zu setzen. Das Gesetzespaket enthält 23 Einzelgesetze, vor allem zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Haushaltsrecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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