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Schröder missachtet höchstes Gericht

Archivmeldung vom 31.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Präsentation des PR-Arbeitsberichtes der Bundesregierung erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter MdB, und der zuständige Berichterstatter, Bernhard Kaster MdB:

Mit der Präsentation eines 250.000 Euro teuren PR-Geschäftsberichtes drei Wochen vor der Bundestagswahl stellt sich Bundeskanzler Schröder offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter urteilten 1977, dass der Bundesregierung in der Vorwahlzeit jegliche
Öffentlichkeitsarbeit verboten ist. Dazu zählten die Karlsruher Richter explizit die Veröffentlichung von "Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten" (Punkt 8 des Urteils vom 2.
März 1977). Die Bundesregierung behandelt das Verfassungsgericht wie ein drittklassiges Vereinsgericht.

Nach der groß angelegten PR-Veranstaltung zum "Tag der offenen Tür" verstößt die Bundesregierung jetzt zum zweiten Mal in einer Woche gegen das Grundgesetz und die deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auf den letzten Metern seiner Regierungszeit erweist sich Schröder als Bundeskanzler unwürdig, sein Amt auszufüllen.

Pressemitteilung CDU/CSU vom 31.08.2005

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