Innungskrankenkassen für Stärkung des Wettbewerbs
Archivmeldung vom 29.07.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie Innungskrankenkassen unterstützen die Pläne der Koalition zur Stärkung des Wettbewerbs. Sie halten die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich für folgerichtig. Das ist das Ergebnis der Sondersitzung der Vorstände der Innungskrankenkassen und des Vorstands des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene.
"Wir unterstützen grundsätzlich die Stärkung des Wettbewerbs und stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen des Marktes. Wo Wettbewerb herrscht, sollte er auch konsequent einheitlichen Regeln unterstellt werden", sagt Rolf Stuppardt, Geschäftsführer des IKK e.V. in Berlin. Ausnahmeregelungen sollten sich jedoch auf alle Verträge erstrecken, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sind. "Dabei geht es in erster Linie nicht um klassischen Wettbewerb, sondern um die Erfüllung und Umsetzung staatlicher Aufgaben", so Stuppardt weiter.
Nach Ansicht der IKK-Vorstände muss auch sichergestellt werden, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht davon erfasst werden. Grund ist, dass er als staatlicher Hoheitsträger nicht unter Kartellrecht fällt. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen erstattet werden.
Ergänzend zu den bislang bekannt gewordenen Vorschlägen der Koalition fordern die Vorstände der Innungskrankenkassen und der Vorstand des IKK e.V. zugleich Regelungen zur Fusionskontrolle zwecks Verhinderung wettbewerbsverzerrender Konzentration, denn nach ihrer Auffassung ist der Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Größe das Kartell schlechthin. Daher müsse dies noch zwingend in den beabsichtigten Regelungen aufgegriffen werden.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP sich darauf verständigt, das Kartellrecht über die bisherigen Regelungen hinaus auch auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden.
Quelle: IKK e.V.