Union: Mehr Fairness in der Lebensmittel-Lieferkette
Archivmeldung vom 06.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschließen. Damit wird die EU-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann folgendes.
Gitta Connemann: "Unsere Landwirte und Lebensmittelproduzenten sind systemrelevant. Das hat die Pandemie bewiesen. Unsere Versorgung mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln ist sichergestellt. Dennoch sind sie das schwächste Glied in der Lebensmittelkette. Die Markt- und Verhandlungsmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) ist enorm. Selbst Verhandlungen zwischen großen Genossenschaften und den großen Vier gleichen deshalb einem Kampf 'David gegen Goliath'.
Sie halten 85 Prozent des Markts in der Hand. Dafür führen sie einen ruinösen Preiswettbewerb. Verlierer sind die Erzeuger. Deshalb bauen wir für sie einen Schutzwall. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung verschärft. Die Ansage an die großen vier LEH-Ketten heißt seit heute: Nicht über Fairness reden, sondern fair handeln. Taten statt Worte."
Albert Stegemann: "Faire Verhandlungen in der Lebensmittellieferkette sind die Basis für gesunde landwirtschaftliche Betriebe und damit für wirtschaftliche Perspektiven in den ländlichen Regionen. Die Umsetzung der UTP-Richtline in deutsches Recht, die wir heute im Deutschen Bundestag beschließen, ist dazu ein wichtiger Beitrag. Denn wir schützen damit unsere Bauernfamilien und erzeugergetragene Verarbeitungsunternehmen wie beispielsweise Molkereien vor missbräuchlichen Auswüchsen der Marktkonzentration des Lebensmitteleinzelhandels.
Unfairen Handelspraktiken schieben wir einen Riegel vor. Dazu zählen zum Beispiel Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitige, rückwirkende Vertragsänderungen. Ein wichtiger Fortschritt ist, dass die Rücksendung nicht verkaufter Ware ohne Kaufpreiszahlung zu Lasten der Landwirte künftig unterbunden wird. Auch wird es künftig nicht mehr möglich sein, die Lagerkosten des Händlers auf die Lieferanten abzuwälzen. Dafür haben wir uns stark gemacht."
Hintergrund: Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschließen. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die Richtlinie sieht erstmals einen EU-weiten Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette vor.
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)