Beschwerdeführer Gössner sieht im Staatstrojaner die Erlaubnis zur totalen Überwachung: »Einbruch in alle Lebensbereiche«
Archivmeldung vom 21.08.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttMit Hilfe des Staatstrojaners kann die Polizei unbemerkt sämtliche laufenden Kommunikationsinhalte vor ihrer Verschlüsselung überwachen und letztlich auf das gesamte digitale und vernetzte Leben der Betroffenen zugreifen. Angesichts dieser digitalen Totalüberwachung sei an den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung praktisch nicht mehr zu denken, schreibt Rolf Gössner, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin) in einem Gastbeitrag für die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland".
Gössner ist einer der Beschwerdeführer, die mit dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht haben. Am Montag hatten auch 13 FDP-Politiker eine Beschwerde gegen den Staatstrojaner am Bundesverfassungsgericht öffentlich gemacht. Bei diesem handelt es sich »um einen der schwersten staatlichen Grundrechtseingriffe« und einen »Einbruch in alle Lebensbereiche«, wie Gössner schreibt.
Quelle: neues deutschland (ots)