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Mindestlohn: Langzeitarbeitslose einbeziehen

Archivmeldung vom 02.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Zum Mindestlohn-Beschluss des Bundeskabinetts erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Es ist sehr zu begrüßen, dass der Mindestlohn kommt. Denn er ist dringend erforderlich, um eine zentrale Gerechtigkeitslücke in Deutschland zu schließen. Von einem flächendeckenden Mindestlohn kann jedoch nicht die Rede sein, wenn Langzeitarbeitslose das Nachsehen haben".

Bauer weiter: "Der Verdacht drängt sich auf, dass über diesen Weg auch künftig eine Niedriglohn-Einsatzreserve verfügbar bleiben soll. Damit wird ein Kernziel des Mindestlohnes verfehlt. Auch für Langzeitarbeitslose muss der Grundsatz eines gleichen Lohns für gleiche Arbeit gelten".

Handwerkspräsident Wollseifer: Mindestlohn schon ab 18 Jahren fataler Fehler

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, spricht sich gegen einen Mindestlohn für jugendliche Auszubildende aus. "Wir sehen in der Altersbeschränkung ab 18 einen fatalen Fehler", sagte er im phoenix-Interview. "Wir brauchen die Jugendlichen in unseren Betrieben. 8,50 Euro sind bei 170 Stunden im Monat fast 1500 Euro brutto für einen jungen Mann oder ein junges Mädchen, das soeben die Schule verlassen hat und vielleicht auch keinen Schulabschluss hat - das ist ein falscher Köder", so Wollseifer. Zwar sei es angesichts der zunehmenden "Akademisierung" wichtig, "Jugendlichen die Karrierechancen im Handwerk nahezubringen". Dafür sei der Mindestlohn ab 18 jedoch nicht der richtige Weg.

Arbeitsmarkt Linke kritisiert geplante Einschränkung des Mindestlohns

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat die von der Großen Koalition vereinbarten Einschränkungen des Mindestlohns für Langzeitarbeitslose und Jugendliche kritisiert. "Das degradiert Langzeiterwerbslose zur Niedriglohnreserve", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Beim Nahles-Mindestlohn wird die Ausnahme die Regel. Diese Ausnahme verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Das ist nicht grundgesetzfest." Kipping fügte hinzu: "Spätestens wenn Betroffene klagen, wackelt die Erwerbslosendiskriminierung genauso wie die Jugenddiskriminierung. Die Bundesregierung wäre gut beraten, nicht auf den Ordnungsgong aus Karlsruhe zu warten." In Karlsruhe sitzt das Bundesverfassungsgericht.

DGB und SPD-Arbeitnehmerflügel lehnen Mindestlohn-Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen ab

Der Kompromiss der Großen Koalition zum Mindestlohn, wonach Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate einer Beschäftigung keine 8,50 Euro pro Stunde erhalten sollen, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und beim SPD-Arbeitnehmerflügel auf strikte Ablehnung. "Langzeitarbeitslose für sechs Monate vom Mindestlohn auszunehmen, ist zutiefst diskriminierend. Das muss im laufenden Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden", sagte der designierte DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe). Außerdem sei es "weder sinnvoll noch rechtlich zulässig", dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Mindestlohn erhalten sollen. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Klaus Barthel: "Eine derartige Benachteiligung und Herabsetzung der Langzeitarbeitslosen ist nicht hinnehmbar", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete der "Bild-Zeitung". "Diese Regelung darf keinen Bestand haben, muss im Gesetzgebungsverfahren rückgängig gemacht werden." Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei von Ausnahmen beim Mindestlohn keine Rede. "Die SPD hätte einem Bündnis mit der Union unter dieser Bedingung auch gar nicht zugestimmt."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)/dts Nachrichtenagentur

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