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Futtermittelkontrollen: Niedersachsen überprüft umstrittene Gebührenverordnung

Archivmeldung vom 18.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christian Meyer Bild: christian-meyer-gruene.de
Christian Meyer Bild: christian-meyer-gruene.de

Die niedersächsische Landesregierung will die umstrittene Gebührenverordnung für Routinekontrollen im Lebens- und Futtermittelbereich noch einmal unter die Lupe nehmen. Das kündigte Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an. Die Verordnung soll demnach aber nicht komplett zurückgenommen werden.

Das hatte der Deutsche Verband Tiernahrung nach Urteilen des Oldenburger Verwaltungsgerichtes zunächst gefordert. Die Richter hatten in drei Pilotverfahren entschieden, dass das Land zwar grundsätzlich derartige Gebühren erheben dürfe. Allerdings wurde die Gebührenfestsetzung als zu pauschal kritisiert.

Hunderte weitere Klagen gegen Gebührenbescheide sind noch bei Verwaltungsgerichten in Niedersachsen anhängig. Meyer begrüßte die Entscheidung aus Oldenburg. Der Richterspruch bestätige die Linie der Landesregierung, "aufgrund zahlreicher Futtermittel- und Lebensmittelskandale in der Vergangenheit durch verstärkte Kontrollen für mehr Verbraucherschutz und im Übrigen auch Schutz der Landwirte zu sorgen." Durch die Beteiligung der Futtermittelhersteller an den Kosten solcher Kontrollen würden sie stärker in die Pflicht genommen. Jetzt werde sein Ministerium intensiv eine Modifikation der im April vergangenen Jahres eingeführten Gebührenordnung prüfen. Zeitnah werde eine Veränderung der Gebührenhöhe entschieden, sagte der Minister in der "NOZ".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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