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Experten beklagen Schutzlücken für jüdisches Leben in NRW-Gesetz

Archivmeldung vom 08.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Der Leiter des Berliner Tikvah-Instituts, Volker Beck, fordert die Schließung von Lücken beim grundgesetzlich garantierten Schutz jüdischen Lebens in den Gesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gesetzgebung und Rechtspraxis gewährten Juden im Alltag nicht, was im Grundsatz längst geklärt sei: "das Recht, ihr gesamtes Verhalten an den Lehren ihres Glaubens auszurichten und ihrer inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln", sagte Beck dem "Kölner Stadt-Anzeiger". 

Juden würden "zu Bittstellern", obwohl sie doch eigentlich garantierte Rechte hätten, monierte Beck, der auch Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) ist. In einem Positionspapier fordert das Tikvah-Institut Änderungen im Feiertagsgesetz sowie im Schul- und Hochschulgesetz des Landes NRW. Der Gesetzgeber sei "gefordert, im einfachen Recht auszubuchstabieren, was verfassungsrechtlich ohnehin geboten ist", heißt es in dem 13-Seiten-Papier, über das der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet. Als entscheidende Neuerung sollten im NRW-Feiertagsgesetz der Schabbat und - neben dem bereits genannten Neujahrsfest (Rosch ha-Schana) und dem Versöhnungstag (Jom Kippur) - weitere biblische Feiertage - unter Schutz gestellt werden. Genannt sind hier zusätzlich das Pessachfest, das Wochenfest (Schawuot) und das Laubhüttenfest (Sukkot). 

An diesen Tagen sollten jüdische Berufstätige - unbezahlt - der Arbeit fernbleiben dürfen. Schüler erhielten unterrichtsfrei und bräuchten nicht an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Durch eine Anpassung des Landeshochschulgesetzes sollten jüdische Studierende bei Prüfungen, die auf den Schabbat oder ein jüdisches Fest fallen, das Recht auf einen "gleichwertigen Ersatztermin" erhalten. Weiteren Handlungsbedarf des Gesetzgebers sieht das Papier des Tikvah-Instituts bei den Ladenöffnungszeiten: "Das Ladenschlussgesetz nimmt keine Rücksicht darauf, dass im Judentum der Schabbat und nicht wie im Christentum der Sonntag geheiligt wird." Damit jüdische Geschäfte am Schabbat (Samstag) geschlossen bleiben können, soll es für die Sonntagsöffnung eine Ausnahmeregelung geben. Diese Lockerung sei "in einer religiös pluralen Gesellschaft sachgerecht, im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips geboten und der Fairness im Wettbewerb dienlich", sagte Beck. Über die Vorschläge soll in einer Kooperationsveranstaltung des Tikvah-Instituts am 30. August in Düsseldorf mit Vertretern der Landtagsfraktionen diskutiert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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