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WEIMARER KREIS: Ende der Aiwanger-Ära in Sicht?

Archivmeldung vom 25.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bundesvorsitzender der FREIEN WÄHLER und Fraktionsvorsitzender in Bayern Hubert Aiwanger. Bild: "obs/FREIE WÄHLER Bundesvereinigung"
Bundesvorsitzender der FREIEN WÄHLER und Fraktionsvorsitzender in Bayern Hubert Aiwanger. Bild: "obs/FREIE WÄHLER Bundesvereinigung"

Beim Bundesparteitag der FREIEN WÄHLER am vergangenen Wochenende war dem Münchener Karl Hilz, nachdem die BILD-Zeitung seine Gegenkandidatur zum amtierenden Parteivorsitzenden Hubert Aiwanger angekündigt hatte, der Zugang zum Veranstaltungssaal verwehrt worden. Der WEIMARER KREIS geht davon aus, dass diese Maßnahme widerrechtlich war und die dort stattgefundene Vorstandswahl ungültig ist.

Nachdem die Kandidatur von Hilz am Vortag des Parteitags bekannt wurde, erschien der Bewerber kurz vor Veranstaltungsbeginn und wurde bereits im Eingangsbereich von einem Mitarbeiter des beauftragten Sicherheitsunternehmens am Betreten des für Teilnehmer und Gäste vorbehaltenen Saales gehindert. Mit der alleinigen Begründung „Sie sind hier nicht erwünscht“ wurde Hilz dann aus dem Gebäude geleitet. Mitinitiator des WEIMARER KREISES und an diesem Tag Mitglied der Mandatsprüfungskommission Rainer Högner (Neustadt (Wied)): „Ich war völlig verblüfft. Auf diese Maßnahme waren wohl nur wenige Personen vorbereitet. Der Vorsitzende der Kommission, Geschäftsstellenleiter Arnold Hansen, verwies auf einen Vorstandsbeschluss und schien keineswegs überrascht – im Gegensatz zu den amtierenden Vorstandsmitgliedern Christa Hudyma, der Schatzmeisterin, und dem stellvertretenden Vorsitzenden Rüdiger Krenz, die vehement bestritten, davon etwas gewusst zu haben.“ Auch der Justiziar der FREIEN WÄHLER, Stephan Wefelscheid, betonte nachdrücklich, damit „nichts zu tun“ zu haben.

Hintergrund des Geschehens ist eine seit Langem andauernde und bisher nicht entschiedene Streitigkeit zwischen dem Verein „Freie Wähler München Nord e. V.“, dessen Vorsitzender Karl Hilz ist, und dem Stadtverbandsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER, Prof. Michael Piazolo. Nach Behauptung von Piazolo, die jedoch durch Schreiben von Landes- und Bundeschiedsgericht widerlegt sind, wurde bereits im Sommer 2012 der Parteiausschluss von Hilz beantragt. Da jedoch bisher noch nicht einmal eine Anhörung stattgefunden hat, geht Hilz davon aus, dass satzungsgemäß keine Aussetzung seiner Mitgliedsrechte aufgrund von Dringlichkeit zu begründen ist und er deshalb selbstverständlich berechtigt gewesen wäre, an Parteitag und Vorstandswahl teilzunehmen.

Zur Begründung seines Ausschlusses vom Parteitag fand Hilz nach seiner Heimkehr aus Geiselwind lediglich ein per Einwurf zugestelltes Schreiben von Piazolo vor, das laut Poststempel erst am Vortag des Parteitags abgeschickt worden war. Hilz: „Unabhängig vom unzureichenden Inhalt des Schreibens und der fehlenden Zuständigkeit des Herrn Piazolo waren damit weder Form noch Frist der Zustellung eingehalten. In dem Moment, als ich als korrekt eingeladenes Mitglied und bereits angekündigter Gegenkandidat des bisherigen Vorsitzenden an der Wahrnehmung meiner Rechte gehindert wurde, war der gesamte Parteitag nicht mehr beschlussfähig und die Vorstandswahl ungültig. Ich werde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Behandlung vorgehen.“

Nach Ansicht des WEIMARER KREISES wurden auch die Mitgliedsrechte aller anderen Teilnehmer des Parteitags unzulässig eingeschränkt. Högner: „Aufgrund der Verhinderung der Kandidatur von Karl Hilz wurde allen anwesenden Mitgliedern die Möglichkeit genommen, bei der Entscheidung über den zukünftigen Vorsitzenden zwischen mindestens zwei Bewerbern auszuwählen.“ Außerdem habe es potenzielle Bewerber für weitere Vorstandsämter gegeben, die sich mit einem neuen Vorsitzenden zur Wahl gestellt hätten, jedoch nicht unter Aiwanger. Auch das sei mit der Verhinderung der Gegenkandidatur nicht mehr möglich gewesen.

Günther Weiße (Naumburg (Saale)), Rechtsanwalt und juristischer Berater des WEIMARER KREISES: „Das Zugangsverbot für Herrn Hilz wird ein juristisches Nachspiel haben, das Aiwanger möglicherweise hinwegspült. Irgendwann läuft das Fass einmal über.“ An einer Wiederholung der Vorstandswahl werde wohl kein Weg vorbeiführen.

Quelle: WEIMARER KREIS 

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