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PalliativStiftung begrüßt Gesetzentwurf zum Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung

Archivmeldung vom 09.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Deutsche PalliativStiftung/Peter Steudtner"
Bild: "obs/Deutsche PalliativStiftung/Peter Steudtner"

Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung wurde heute veröffentlicht - die Deutsche PalliativStiftung (DPS) sieht dort all ihre Forderungen in Bezug auf eine gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung erfüllt.

"Der aktuelle Gesetzentwurf gegen eine Erleichterung von Selbsttötung ist der Königsweg und nimmt alle Forderungen von Experten auch der PalliativStiftung die wir seit Jahren formulieren auf." so der Vorstandsvorsitzende der DPS Thomas Sitte.

Die Deutsche PalliativStiftung fordert, dass jede organisierte Förderung der Selbsttötung verboten werden muss, da sie Selbsttötungen nicht vorbeuge, sondern eben diese fördere. Auch heute gilt schon, wenn eine Patientenverfügung vorliegt, darf niemand gegen seinen Wunsch am Leben erhalten werden. Gleichzeitig gilt, dass kein menschliches Leben aktiv beendet werden darf. Dieses spiegelt der aktuelle Gesetzentwurf wieder.

Aufgabe ist es weiterhin, die Gesellschaft über die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung als lebensbejahende Alternative bestmöglich zu informieren und diese für jeden verfügbar zu machen. "Nun sind die Ärztekammern gefordert zu klären, dass das Berufsrecht in diesen grundlegenden Fragen in allen Bundesländern einheitlich ist." so Sitte. Sowohl jeder Bürger als auch Palliativexperten und Ärzte müssten verstehen was erlaubt ist und wo die Grenzen sind. Hierfür bedarf es weiter intensiver Öffentlichkeitsarbeit.

Quelle: Deutsche PalliativStiftung (ots)

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